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MES Compliance · NIS2 für Fertiger

NIS2 Fertigung.
Wer betroffen ist und was MES und OT leisten müssen.

NIS2 in der Fertigung gilt für Betriebe, die zu einer Einrichtungsart der Anlagen 1 oder 2 BSIG gehören, zum Beispiel Maschinenbau, Elektronik, Fahrzeugbau, Chemie oder Lebensmittel, und mindestens 50 Mitarbeiter oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme haben (§ 28 BSIG). Dann müssen Risikomanagement, Meldung binnen 24 Stunden und Geschäftsleitung auch das MES und die OT-Netze abdecken.

06.12.2025
Seit diesem Tag gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 301), laut BSI ohne allgemeine Übergangsfrist
24 Stunden
Frist für die frühe Erstmeldung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls an das BSI, danach 72 Stunden und ein Monat (§ 32 BSIG)
29.500
Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung mit neuen IT-Sicherheitspflichten (BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2)
Einordnung

NIS2 im Werk:
Ein MES-Projekt ist auch ein Sicherheitsprojekt.

NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist in Deutschland seit 06.12.2025 über das BSI-Gesetz (BSIG) in Kraft. Anders als der Cyber Resilience Act MES, der den Software-Anbieter als Hersteller verpflichtet, adressiert NIS2 Ihr Werk als Betreiber. Das MES ist darin kein eigener Pflichtgegenstand, bündelt aber Aufträge, Rezepte und Maschinenzugriffe und gehört deshalb in Risikoanalyse, Notfallplan und Lieferantensteuerung. Wer das erst nach Vertragsschluss klärt, verhandelt ohne Hebel. Stellen Sie die Anbieterfragen unten deshalb schon beim Vergleich der MES Anbieter und vor der ersten Demo.

Ohne NIS2-Blick im MES-Projekt

  • Das MES fehlt im Asset-Inventar, und die Fernwartungszugänge des Anbieters sind der IT nicht bekannt.
  • Patchfenster, Backup-Wiederanlauf und Meldekette stehen in keinem Vertrag, der Anbieter erfährt erst im Störfall, wen er anrufen soll.
  • Die Geschäftsleitung zeichnet Maßnahmen ab, die das Werk nicht belegen kann.

Mit NIS2-Blick im MES-Projekt

  • MES-Server, Edge-Knoten und Terminals stehen im Inventar, Zonen und Zugriffswege sind dokumentiert.
  • Patchfrist, Meldekette, Wiederanlaufzeit und Fernwartung sind im Vertrag und im SLA festgelegt.
  • IT, OT und Produktionsleitung teilen sich eine Vorfallrolle je Schicht, und die Geschäftsleitung kann die Umsetzung nachvollziehen.

Ersetzt keine Rechtsberatung: Die Einordnung von Find-Your-MES hilft bei der MES-Auswahl, Ihren Einzelfall prüfen Rechtsabteilung oder Fachanwalt. Quellen: Richtlinie (EU) 2022/2555, BSIG in der geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22.10.2026, BGBl. 2026 I Nr. 318), BGBl. 2025 I Nr. 301, BSI, NIS-2-regulierte Unternehmen, Stand 02.11.2026.

Betroffenheit · § 28 BSIG

Wer ist als Fertiger
von NIS2 betroffen?

Das Gesetz kennt „die Fertigung“ nicht als Ganzes, sondern Einrichtungsarten. Anlage 2 Nr. 5 BSIG nennt im verarbeitenden Gewerbe Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (NACE-Abteilung 26), elektrische Ausrüstungen (27), Maschinenbau (28), Kraftwagen und Kraftwagenteile (29) und sonstigen Fahrzeugbau (30). Dazu kommen Chemie (Nr. 3.1.1) und industrielle Lebensmittelproduktion (Nr. 4.1.1), Pharmahersteller stehen in Anlage 1 Nr. 4.1.4. Prüfen Sie Ihre Betroffenheit in vier Schritten. Weitere Fundstellen nach Fertigungsbereich nennt Cyber Resilience Act MES.

PrüfschrittPrüffrageMaßstab im GesetzTypischer Stolperstein
1 · EinrichtungsartAnlage 1 und 2 BSIGGehört Ihre Tätigkeit zu einer Einrichtungsart, etwa Maschinenbau oder Elektronik?Zuordnung nach NACE Rev. 2, also nach WZ 2008. Die neuere Fassung Rev. 2.1 gilt laut BSI dafür nicht.Metallerzeugnisse (Abteilung 25) und Gummi- und Kunststoffwaren (22) stehen nicht in den Anlagen. Wer nur sie fertigt, ist nicht unmittelbar betroffen.
2 · Größe§ 28 Abs. 2 und 4 BSIGErreichen Sie 50 Mitarbeiter oder jeweils über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme?Maßgeblich ist das ganze Unternehmen mit Partner- und verbundenen Unternehmen (Empfehlung 2003/361/EG), außer es ist in seinen IT-Systemen unabhängig.Nicht der Standort zählt. Laut BSI gilt eine Schwelle erst nach zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren als überschritten.
3 · Sonderfälle§ 28 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BSIGBetreiben Sie eine kritische Anlage, oder ist eine Tätigkeit nebensächlich?Betreiber kritischer Anlagen gelten immer als besonders wichtig. Vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten können bei der Zuordnung unberücksichtigt bleiben.Laut BSI ist eine am Markt angebotene Tätigkeit nicht vernachlässigbar.
4 · Einstufung§ 28 Abs. 1 und 2, § 33 BSIGSind Sie wichtig oder besonders wichtig, und haben Sie sich registriert?Anlage 2 führt zu wichtigen Einrichtungen. Besonders wichtig werden Einrichtungen der Anlage 1 ab 250 Mitarbeitern oder über 50 Mio. € Umsatz bei über 43 Mio. € Bilanzsumme.Das BSI teilt die Betroffenheit nicht mit, die Selbstprüfung ist Ihre Aufgabe. Die BSI-Betroffenheitsprüfung ist unverbindlich.

Quellen: § 28 BSIG, Anlage 1 BSIG, Anlage 2 BSIG, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, BSI-Betroffenheitsprüfung, Stand 02.11.2026. Länder: MES in Österreich, MES in der Schweiz.

Einstufung · §§ 28, 61, 62, 65 BSIG

Wichtig oder besonders wichtig:
Was sich für Fertiger unterscheidet.

Für Fertiger ohne kritische Anlage sind die Pflichten in beiden Gruppen dieselben. Betreiber kritischer Anlagen kommen zusätzlich unter Angriffserkennung (§ 31 Abs. 2) und Nachweispflichten (§ 39). Fertiger der Anlage 2 sind wichtige Einrichtungen.

MerkmalWichtige EinrichtungBesonders wichtige Einrichtung
AufsichtDas BSI prüft nach § 62, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Pflichten nicht oder nicht richtig umgesetzt werden.Das BSI kann Audits und Nachweise anordnen (§ 61 Abs. 1). Bei anderen besonders wichtigen Einrichtungen frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten (§ 61 Abs. 3), also nicht vor Dezember 2028.
Bußgeldrahmen§ 65 Abs. 5 bis 8 BSIGBis 7 Mio. €, bei über 500 Mio. € Gesamtumsatz des Unternehmens bis 1,4 % des Gesamtumsatzes, bei Verstößen gegen Risikomanagement-, Dokumentations- und MeldepflichtenBis 10 Mio. €, bei über 500 Mio. € Gesamtumsatz des Unternehmens bis 2 % des Gesamtumsatzes, bei denselben Verstößen

Quellen: § 31, § 61, § 62, § 65 BSIG, Stand 02.11.2026. Bußgelder sind Obergrenzen. Gesamtumsatz ist der weltweite Umsatz des Unternehmens, dem die Einrichtung angehört (§ 65 Abs. 8).

Pflichten · §§ 30 bis 38 BSIG

Welche Pflichten gelten für Fertiger
nach dem BSIG?

Vier Pflichten tragen die Last: Registrierung, Risikomanagement, Meldung und Verantwortung der Geschäftsleitung. Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es laut BSI nicht. Die Meldepflicht gilt nach § 32 Abs. 1 allerdings frühestens ab Einrichtung des Meldewegs.

PflichtNormInhaltFrist oder Takt
Registrierung§ 33 Abs. 1, 5 BSIGName, Anschrift, Kontaktdaten, IP-Adressbereiche, Sektor, betroffene Mitgliedstaaten und Aufsichtsbehörden über das BSI-Portal, Änderungen sind zu meldenSpätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit. Für Bestandsfälle endete die Frist am 06.03.2026, laut BSI ist sie abgelaufen.
Risikomanagement§ 30 Abs. 1 und 2 BSIGGeeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik, mindestens die zehn Punkte des Absatzes 2, Einhaltung dokumentieren (Abs. 1 Satz 3)Seit 06.12.2025, laufend. Wirksamkeit ist nach Nr. 6 regelmäßig zu bewerten.
Meldung erheblicher Vorfälle§ 32 Abs. 1 und 2 BSIGFrühe Erstmeldung mit Verdacht auf rechtswidrige Handlung und Grenzwirkung, Meldung mit erster Bewertung, auf Ersuchen Zwischenmeldung, Abschlussmeldung oder FortschrittsmeldungBinnen 24 und 72 Stunden nach Kenntnis, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der Meldung. Kenntnis hat die Einrichtung laut BSI, sobald ein Mitarbeiter innerhalb der Arbeitszeit vom Vorfall erfährt.
Geschäftsleitung§ 38 Abs. 1 bis 3 BSIGMaßnahmen umsetzen und überwachen, jede Person der Geschäftsleitung regelmäßig schulen lassen. Bei Pflichtverletzung Haftung gegenüber der Einrichtung nach dem Gesellschaftsrecht der Rechtsform (§ 38 Abs. 2).Schulungen laut Gesetzesbegründung mindestens alle drei Jahre anzubieten, das BSI hält das meist für zu wenig. Die IT auszulagern entbindet nicht.
Unterrichtung der Kunden§ 35 Abs. 1 BSIGAuf Anordnung des BSI unterrichten Sie Empfänger Ihrer Dienste unverzüglich über einen erheblichen Vorfall, der die Leistung beeinträchtigen könnteAuf Anordnung des BSI

Quellen: § 30, § 32, § 33, § 35, § 38 BSIG, BSI, NIS-2-Meldepflicht, BSI, Registrierungspflicht, BSI, Curriculum Geschäftsleitungsschulung, 28.10.2026, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, Stand 02.11.2026.

MES und Shopfloor · § 30 Abs. 2 BSIG

Was heißt NIS2 konkret für MES und Shopfloor?
Sechs Themen im Werk.

Das BSIG nennt weder Netzsegmentierung noch Fernwartung ausdrücklich. Es verlangt zehn Mindestmaßnahmen, die sich im Werk in diese sechs Themen übersetzen lassen. Zur Normreihe IEC 62443 siehe Cyber Resilience Act MES und IT-OT-Konvergenz.

ThemaBezug im BSIGWas im Werk zu klären istTypische Lücke
Asset-InventarNr. 9 und Nr. 1Konzepte für die Verwaltung von IKT-Systemen, RisikoanalyseMES-Server, Edge-Knoten, Terminals, Gateways und Schnittstellen zu ERP und Maschinen mit Eigentümer, Version und Standort führen. Das BSI rät, zu wissen, welche Hard- und Software von wem stammt.Vom Anbieter gelieferte Terminals und Edge-Geräte stehen in keinem Inventar.
NetzsegmentierungNr. 1, 5 und 9Risikoanalyse, Sicherheit bei Entwicklung und Wartung, ZugriffskontrolleDas MES als eigene Zone zwischen Unternehmensnetz und Maschinennetz mit kontrollierten Übergängen. Dokumentieren Sie, welche Wege vom MES zu Steuerungen führen. Orientierung gibt das ICS-Security-Kompendium des BSI.Ein flaches Netz, in dem ein Bürorechner Maschinen direkt erreicht.
FernwartungNr. 4, 9 und 10Lieferkette, Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-AuthentifizierungZugänge von Anbieter, Integrator und Maschinenbauer erfassen, Freigabe je Sitzung, personalisierte Konten, Multi-Faktor-Authentifizierung, Sitzungsprotokoll. Dazu gibt es die BSI-Empfehlung „Fernwartung im industriellen Umfeld“.Ein dauerhaft offener Tunnel mit gemeinsamem Konto.
PatchmanagementNr. 5Sicherheit bei Erwerb und Wartung, Umgang mit SchwachstellenWer spielt Betriebssystem, Datenbank, MES-Software und Terminal-Updates ein, in welchem Wartungsfenster des Schichtbetriebs, mit Testumgebung und Rückfallweg. Altsysteme ohne Hersteller-Support braucht ein eigenes Konzept (BSI: „Umgang mit End of Support“).Updates gibt es nur beim jährlichen Versionswechsel.
Backup und NotbetriebNr. 3Aufrechterhaltung des Betriebs, Backup-Management, WiederherstellungDatenbank, Konfiguration, Rezepte und Stammdaten sichern, getrennt aufbewahren, die Wiederherstellung am Stück üben. Den Notbetrieb bei MES-Ausfall festlegen: lokaler Puffer oder Papier, Nacherfassung.Die Sicherung läuft, die Wiederherstellung wurde nie getestet.
LieferketteNr. 4Sicherheit der Lieferkette, unmittelbare AnbieterMES-Anbieter, Integrator, Rechenzentrum und Fernwartung als unmittelbare Anbieter bewerten. Die Gesetzesbegründung nennt Verträge zu Risikomanagement, Vorfallbewältigung und Patchmanagement.Ein Zertifikat ersetzt die Prüfung. Laut BSI gibt es kein allgemeines Zertifikat, das die Anforderungen nachweist.

Quellen: § 30 BSIG, Richtlinie (EU) 2022/2555 (Art. 21), BSI, NIS-2-Lieferkette, BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2, BSI, Industrielle Steuerungs- und Automatisierungssysteme, Stand 02.11.2026. Die Zuordnung ist eine Einordnung von Find-Your-MES. Maschinenanbindung: Retrofit, OPC UA im MES, Edge Computing im MES.

Betriebsform · Wer trägt welchen Teil

Cloud-MES, Fernwartung, Eigenbetrieb:
Was bleibt bei Ihnen?

Die Betriebsform ändert, wer Maßnahmen ausführt, nicht, wer sie verantwortet.

01 · Eigener Betrieb

On-Premise-MES im Werk

Server und Terminals stehen bei Ihnen

Sie betreiben Server, Datenbank, Terminals und Netz und tragen Patchen, Backup, Zugriff und Inventar.

  • Der Anbieter wirkt über Wartungsvertrag und Fernwartung mit.
  • Patchfenster, Sitzungsfreigabe und Meldekette gehören in den Vertrag.
  • Vergleich der Betriebsformen: Cloud-MES oder On-Premise.
02 · Betrieb beim Anbieter

Cloud-MES als Software as a Service

Der Anbieter betreibt, Sie nutzen

Ein funktional eigenständiges SaaS-Angebot mit skalierbarem, elastischem Ressourcenpool und Fernzugang kann laut BSI ein Cloud-Computing-Dienst sein (§ 2 Nr. 4 BSIG), auch wenn der Anbieter die Rechenressourcen selbst zukauft.

  • Cloud-Computing-Dienste stehen in Anlage 1 Nr. 6.1.4, der Anbieter kann also selbst unter NIS2 fallen.
  • Verfügbarkeit, Backup, Exit und Datenherausgabe regeln Sie im Vertrag, siehe MES API, Exit und Datenhoheit.
03 · Wartung durch Dritte

Fernwartung und Managed Services

Integrator oder Anbieter mit Administratorzugriff

Wer Systeme in Ihrem Werk oder aus der Ferne installiert, verwaltet, betreibt oder wartet, kann ein Managed Service Provider sein (§ 2 Nr. 26 BSIG, Anlage 1 Nr. 6.1.10). Laut BSI setzt das tatsächlichen Zugriff voraus, reine Beratung genügt nicht.

  • Legen Sie fest, wer betreibt, wer patcht und wer meldet.
  • Fordern Sie Multi-Faktor-Authentifizierung, Sitzungsfreigabe und Protokolle auf Ihrer Seite.
  • Ob der Dienstleister selbst unter NIS2 fällt, ändert Ihre Pflichten nicht.

Quellen: BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2 (Fragen zu SaaS und Managed Service Providern), § 2 BSIG, Anlage 1 BSIG, Stand 02.11.2026.

Abgrenzung · Betrieb und Produkt

Wie unterscheiden sich NIS2 und CRA
für den MES-Kauf?

Beide Regelwerke greifen beim MES ineinander, haben aber verschiedene Adressaten. Zum Produktrecht siehe Cyber Resilience Act MES, die Sicherheit der Maschine selbst regelt die Maschinenverordnung im MES.

AspektNIS2 im BSIGCyber Resilience Act
AdressatEinrichtung der Anlagen 1 und 2 ab Größenschwelle, also Ihr Werk (Richtlinie (EU) 2022/2555, umgesetzt durch das BSIG)Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, also der MES-Anbieter (Art. 3 Nr. 13, Verordnung (EU) 2024/2847)
GegenstandBetrieb: Risikomanagement, Meldung, Registrierung, GeschäftsleitungProdukt: Sicherheit von Beginn an, Schwachstellenbehandlung, Updates, Konformität (Art. 13, Anhang I)
MeldungErhebliche Sicherheitsvorfälle an das BSI: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat (§ 32 BSIG)Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die Meldeplattform der ENISA: 24 Stunden, 72 Stunden, Abschlussbericht (Art. 14)
Seit wannSeit 06.12.2025, ohne allgemeine ÜbergangsfristMeldepflichten seit 11.09.2026, alle übrigen Pflichten ab 11.12.2027 (Art. 71)
BußgeldBis 10 Mio. € beziehungsweise 7 Mio. €, bei über 500 Mio. € Gesamtumsatz bis 2 % beziehungsweise 1,4 % (§ 65 BSIG)Bis 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen Anhang I, Art. 13 und 14 (Art. 64 Abs. 2)
Folge für den EinkaufSie bewerten Lieferanten und regeln Patch-, Melde- und Auditfristen im Vertrag.Der Anbieter liefert Nachweise wie Meldeweg, Supportzeitraum und Software-Stückliste. Fragen dazu stehen unter Cyber Resilience Act MES.

Quellen: Richtlinie (EU) 2022/2555, Verordnung (EU) 2024/2847, § 32 BSIG, § 65 BSIG, Stand 02.11.2026. Weitere Fristen für 2027 sammelt MES Compliance, Datenpflichten aus Data Act und Batteriepass erklärt MES Datenpflichten, den Überblick über Technik und Regeln gibt MES Technologie und Trends.

Praxisbaustein · Checkliste

Checkliste „NIS2 und MES“:
Elf Maßnahmen mit Nachweis.

Gehen Sie die Liste mit IT-Leitung, Produktionsleitung und Geschäftsleitung durch. Die letzte Spalte nennt den Nachweis für BSI oder Kundenaudit.

MaßnahmeBezug im MESNachweis
Betroffenheit festhalten§ 28 BSIGEinrichtungsart, NACE-Code, Größe samt Konzern, Einstufung wichtig oder besonders wichtigVermerk der Geschäftsleitung mit Datum, Ausdruck der BSI-Betroffenheitsprüfung
Registrierung und Meldeberechtigte§ 33, § 32 BSIGMeldeweg im BSI-Portal für Werksleitung, IT und Schichtverantwortliche eingerichtetRegistrierungsbestätigung, Liste der Meldeberechtigten, Vertretungsregel für Nacht und Wochenende
MES im Asset-InventarNr. 9Server, Edge-Knoten, Terminals, Gateways, Schnittstellen, Versionsstände, EigentümerInventarliste mit Änderungsdatum, Abgleich mit der Lieferliste des Anbieters
Zonen und ÜbergängeNr. 1 und 5MES-Zone, Firewall-Regeln zu ERP und Maschinennetz, WartungszugängeNetzplan, Regelwerk, Freigabeprotokoll bei Änderungen
Fernwartung geregeltNr. 4 und 10Zugang nur auf Freigabe, Multi-Faktor-Authentifizierung, personalisierte Konten, SitzungsprotokollVerantwortungsmatrix mit dem Anbieter, Auszug eines Sitzungsprotokolls
Patch- und UpdateprozessNr. 5Testumgebung, Wartungsfenster je Schicht, Rückfallweg, Frist für kritische UpdatesPatchplan, Testprotokoll, SLA-Passage
Backup und WiederherstellungNr. 3Datenbank, Konfiguration, Rezepte und Stammdaten, getrennt aufbewahrt, Notbetrieb mit Puffer oder Papier festgelegtProtokoll der letzten Wiederherstellung mit Wiederanlaufzeit, Notfallhandbuch am Arbeitsplatz
Protokolle für die FrühmeldungNr. 2, § 32Zugriffs-, System- und Schnittstellenprotokolle, synchrone Uhrzeit, getrennte AufbewahrungProtokollkonzept, Probeabfrage „Wer hat wann was geändert?“
Bewertung des MES-AnbietersNr. 4Patch-, Melde- und Supportzusagen im Vertrag, Auskunfts- und PrüfrechteBewertungsbogen, Vertragsauszug, Termin der nächsten Überprüfung
Schulung und SensibilisierungNr. 7, § 38 Abs. 3Geschäftsleitung geschult, Administratoren, Instandhaltung und Bediener zu Fernwartung und Wechselmedien unterwiesenTeilnahmenachweise, Schulungsplan
Wirksamkeit prüfenNr. 6Jährliche Übung: Angriff auf das MES bis zur Erstmeldung beim BSIÜbungsbericht mit Maßnahmenliste und Verantwortlichen

Zusammenstellung von Find-Your-MES auf Grundlage von § 30 BSIG, § 32 BSIG und § 38 BSIG. Die Nummern verweisen auf die Mindestmaßnahmen in § 30 Abs. 2. Die Liste ist keine Prüfvorgabe des BSI.

Praxisbaustein · Prüffragen

Welche Fragen stellen Sie MES-Anbietern?
Acht Fragen aus Betreibersicht.

Fragen zu Software-Stückliste, Meldepflicht des Herstellers und Supportzeitraum stehen unter Cyber Resilience Act MES. Hier geht es um das, was Ihr Werk braucht, um § 30 BSIG zu belegen. Nehmen Sie die Fragen in den RFI-Fragebogen und die Demo auf, siehe MES Demos bewerten.

ThemaPrüffrageTragfähige Antwort enthältRückfrage auslösen
FernwartungNr. 4, 9, 10Wie greifen Ihre Mitarbeiter auf unser System zu, und wie behalten wir die Kontrolle?Freigabe je Sitzung, Multi-Faktor-Authentifizierung, personalisierte Konten, Protokoll bei uns, kein DauerzugangGemeinsames Konto oder dauerhaft offener Tunnel
MeldeketteNr. 2, § 32Binnen welcher Zeit informieren Sie uns über Vorfälle, die unser System betreffen können, und wen rufen Sie an?Frist in Stunden, Kontakt rund um die Uhr, Benennung im Vertrag, Angaben für unsere BSI-MeldungNur „unverzüglich“, Kontakt nur über das Supportformular zu Bürozeiten
PatchfensterNr. 5Wie spielen Sie Sicherheitsupdates im Schichtbetrieb ein?Testumgebung, Wartungsfenster, Rückfallweg, Frist für kritische UpdatesUpdates nur mit Versionswechsel oder als Zusatzprojekt
Backup und WiederanlaufNr. 3Was sichern Sie, und welche Wiederanlaufzeit sagen Sie zu?Gesicherte Objekte, Intervall, getrennte Aufbewahrung, Restore-Test, Wiederanlaufziel im SLABackup nur auf Wunsch, Wiederherstellung nie getestet
Protokolle und ExportNr. 2Welche Sicherheitsprotokolle stehen uns zur Verfügung, und wie lange?Zugriffs- und Änderungsprotokolle exportierbar, Zeitstempel, AufbewahrungsdauerProtokolle nur beim Anbieter, kein Export
UnterauftragnehmerNr. 4Welche Dritten betreiben oder warten Teile Ihres Dienstes?Liste mit Rolle und Standort, Weitergabe der Pflichten, Meldung von ÄnderungenAussage „alles im Haus“ ohne Nennung des Rechenzentrums
NachweiseNr. 4 und 6Welche Nachweise zur Informationssicherheit legen Sie vor?Zertifikate mit Geltungsbereich und Datum, etwa ISO/IEC 27001 oder IEC 62443-4-1, dazu PrüfberichteZertifikat, das den MES-Dienst nicht abdeckt
Audit und AusstiegNr. 4Welche Auskunfts- und Prüfrechte sowie Ausstiegsregeln stehen im Vertrag?Auskunft zu Maßnahmen, Prüfrecht, Datenherausgabe im offenen Format, LöschbestätigungPrüfrechte nur nach Ermessen des Anbieters

Zusammenstellung von Find-Your-MES auf Grundlage von § 30 BSIG und den BSI-Hinweisen zur Lieferkette. Antworten sind Angaben laut Anbieter, ohne Gewähr. Zusagen gehören in MES Vertrag und SLA, Anforderungen ins Lastenheft.

Praxisbaustein · Typische Fehler

Sechs typische Fehler
bei NIS2 im Werk.

Diese Muster folgen aus dem Gesetzestext und den Hinweisen des BSI.

01 · Betroffenheit

Nur den Standort zählen

Für die Schwellen zählt das Unternehmen mit Partner- und verbundenen Unternehmen, nicht das einzelne Werk (§ 28 Abs. 4). Die Ausnahme der unabhängigen IT halten Sie schriftlich fest.

02 · Klassifikation

Mit der neuen NACE-Fassung rechnen

Die Anlagen verweisen auf NACE Rev. 2, also WZ 2008. Laut BSI erfolgt die Zuordnung auf dieser Basis, auch wenn Ihre Unterlagen schon Rev. 2.1 nutzen.

03 · Verantwortung

NIS2 an die IT delegieren

§ 38 BSIG nimmt die Geschäftsleitung in die Pflicht. Ohne Produktionsleitung bleiben Patchfenster, Notbetrieb und Fernwartung am Shopfloor ungeklärt.

04 · Meldung

Erst melden, wenn alles geklärt ist

Die frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden darf unvollständig sein. Laut BSI gilt Schnelligkeit vor Vollständigkeit, Ergänzungen folgen in den nächsten Meldungen.

05 · Anbieterprüfung

Zertifikat statt Prüfung

Ein Zertifikat belegt nur seinen Geltungsbereich. Laut BSI gibt es kein allgemeines Zertifikat für die Anforderungen. Prüfen Sie, ob der MES-Dienst abgedeckt ist.

06 · Auslagerung

Cloud oder Dienstleister als Entlastung sehen

Auch bei vollständiger Auslagerung bleibt die Einrichtung verantwortlich. Der Dienstleister führt Maßnahmen aus, Sie weisen Wirksamkeit, Meldekette und Ausstieg nach.

Einordnung von Find-Your-MES auf Grundlage von § 28 und § 38 BSIG sowie BSI, Fragen und Antworten zu NIS-2. Stand 02.11.2026.

FAQ

Häufige Fragen
direkt beantwortet.

Ist mein Fertigungsbetrieb von NIS2 betroffen?

Ihr Betrieb ist betroffen, wenn Ihr Unternehmen einer Einrichtungsart in Anlage 1 oder 2 BSIG zuzuordnen ist und die jeweilige Größenschwelle erreicht: mindestens 50 Mitarbeiter oder jeweils über 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme (§ 28 Abs. 2 BSIG). Es zählt das ganze Unternehmen samt verbundener Unternehmen, nicht der einzelne Standort (§ 28 Abs. 4). Das BSI teilt die Betroffenheit nicht mit, Sie prüfen selbst. Die BSI-Betroffenheitsprüfung hilft, bleibt aber unverbindlich.

Welche Hersteller fallen unter NIS2: Maschinenbau, Elektronik, Fahrzeuge?

Anlage 2 BSIG nennt im verarbeitenden Gewerbe Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, von Datenverarbeitungsgeräten sowie elektronischen und optischen Erzeugnissen (NACE-Abteilung 26), elektrischen Ausrüstungen (27), Maschinen (28), Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29) und sonstigem Fahrzeugbau (30). Maßgeblich ist NACE Rev. 2, also WZ 2008. Metallerzeugnisse (Abteilung 25) und Gummi- und Kunststoffwaren (22) stehen nicht in der Anlage. Chemie, Lebensmittel und Pharma sind eigene Einrichtungsarten. Eine zweite Tätigkeit zählt zusätzlich, sofern sie nicht vernachlässigbar ist (§ 28 Abs. 3).

Was unterscheidet wichtige von besonders wichtigen Einrichtungen?

Für Fertiger ohne kritische Anlage sind die Pflichten nach §§ 30, 32, 33 und 38 BSIG gleich. Unterschiede liegen bei Größe, Aufsicht und Bußgeld. Besonders wichtig sind Einrichtungen der Anlage 1 ab 250 Mitarbeitern oder über 50 Mio. € Umsatz bei über 43 Mio. € Bilanzsumme sowie Betreiber kritischer Anlagen. Bei ihnen kann das BSI Audits anordnen (§ 61), bei wichtigen Einrichtungen prüft es nach § 62 bei Anhaltspunkten. Bußgelder reichen bis 10 Mio. € beziehungsweise 7 Mio. € (§ 65 Abs. 5).

Bis wann und wie registriere ich mich beim BSI?

Die Registrierung nach § 33 Abs. 1 BSIG ist spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit fällig. Für Betriebe, die schon am 06.12.2025 betroffen waren, endete die Frist am 06.03.2026. Das BSI nennt sie abgelaufen und verlangt die sofortige Nachholung. Der Weg hat zwei Schritte: ein ELSTER-Organisationszertifikat über Mein Unternehmenskonto beantragen, dann im BSI-Portal registrieren. Bei Verstößen kann das BSI die Registrierung auch selbst vornehmen (§ 33 Abs. 3). Änderungen Ihrer Angaben melden Sie nach § 33 Abs. 5.

Wann muss ich einen Vorfall im MES an das BSI melden?

Melden müssen Sie einen erheblichen Sicherheitsvorfall, also einen Vorfall, der schwerwiegende Betriebsstörungen oder finanzielle Verluste verursacht hat oder verursachen kann (§ 2 Nr. 11 BSIG). Ein Schadprogramm, das das MES und damit die Fertigung stilllegt, kann dazu gehören, das beurteilen Sie im Einzelfall. Die Fristen laufen ab Kenntnis: frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat danach (§ 32 Abs. 1). Laut BSI gilt Schnelligkeit vor Vollständigkeit.

Haftet die Geschäftsführung persönlich?

Geschäftsleitungen müssen die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG). Verletzen sie diese Pflicht, haften sie ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den Regeln des Gesellschaftsrechts ihrer Rechtsform. Das BSIG selbst greift nur, wenn diese Regeln keine Haftung vorsehen (§ 38 Abs. 2). Zusätzlich müssen alle Mitglieder der Geschäftsleitung regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 Abs. 3). Ob im Einzelfall gehaftet wird, klärt die Rechtsberatung, diese Einordnung ersetzt sie nicht.

Muss ich ISO 27001 oder IEC 62443 nachweisen?

Nein, das Gesetz verlangt weder eine bestimmte Zertifizierung noch eine bestimmte Norm. § 30 Abs. 2 BSIG verlangt Maßnahmen nach dem Stand der Technik, die einschlägige europäische und internationale Normen berücksichtigen. Laut BSI kann eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz den Nachweis erleichtern, muss aber am Maßnahmenkatalog des Gesetzes geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Für OT-Netze ist IEC 62443 der etablierte Bezugsrahmen. Nachweise legen Sie dem BSI nur auf Anordnung vor.

Ist das MES selbst ein Pflichtgegenstand von NIS2?

Nein, NIS2 regelt keine einzelnen Systeme, sondern die Sicherheit der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die Sie für Ihre Dienste nutzen (§ 30 Abs. 1 BSIG). In einem Werk gehört das MES dazu, weil es Aufträge, Rezepte und Maschinenzugriffe bündelt. Es taucht in Risikoanalyse, Asset-Inventar, Backup-Konzept, Zugriffssteuerung und Lieferantenbewertung auf. Die Zuordnung zu den zehn Mindestmaßnahmen ist eine Einordnung von Find-Your-MES, keine Vorgabe des Gesetzes. Das gilt für On-Premise und Cloud gleichermaßen.

Was ändert sich bei Cloud-MES und Fernwartung?

Ihre Verantwortung bleibt: Laut BSI entbindet selbst die vollständige Auslagerung der IT nicht, Sie müssen sicherstellen, dass Dienstleister die Vorgaben umsetzen und Vorfälle gemeldet werden. Ein Cloud-MES als Software as a Service kann nach BSI-Auslegung ein Cloud-Computing-Dienst sein (§ 2 Nr. 4 BSIG), ein Dienstleister mit Administratorzugriff ein Managed Service Provider (§ 2 Nr. 26). Klären Sie Verantwortungsmatrix, Meldekette, Zugriffsschutz mit Multi-Faktor-Authentifizierung und Ausstieg schriftlich im Vertrag. Ihr Vertrag mit dem Anbieter ist damit Teil Ihres Nachweises.

Muss ich NIS2 erfüllen, wenn nur mein Kunde betroffen ist?

Direkt nicht, indirekt oft. Die Lieferkettenpflicht nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG trifft die betroffene Einrichtung. Laut BSI verpflichtet das Gesetz nicht alle Zulieferer, doch Ihre Kunden müssen Sicherheitsanforderungen mit Lieferanten vereinbaren und können womöglich nicht mehr mit jedem Unternehmen zusammenarbeiten. Rechnen Sie mit Fragebögen zu Patchfristen, Meldewegen und Sicherheitsprozessen. Prüfen Sie intern, ob Sie die Maßnahmen nach § 30 Abs. 2 für solche Vereinbarungen erfüllen. Das trifft auch Zulieferer ohne eigene Betroffenheit.

Wie unterscheiden sich NIS2 und der Cyber Resilience Act?

NIS2 regelt den Betrieb, der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) das Produkt. NIS2 trifft über das BSIG Ihr Werk als Einrichtung, der CRA den MES-Anbieter als Hersteller. Die NIS2-Pflichten gelten seit 06.12.2025, die CRA-Meldepflichten seit 11.09.2026 und die übrigen CRA-Pflichten ab 11.12.2027 (Art. 71). Beide Meldewege bestehen nebeneinander und schließen sich nicht aus. Was der Anbieter nach CRA liefert, hilft Ihnen bei der Lieferkettenpflicht nach NIS2. Das Produktrecht erklärt Cyber Resilience Act MES.

Was gilt in Österreich und in der Schweiz?

In Österreich gilt das NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025). Es tritt nach neun Monaten zum nächsten Monatsersten in Kraft, also am 01.10.2026, und nennt den Sektor Verarbeitendes Gewerbe und Herstellung von Waren. Die Registrierung hat binnen drei Monaten ab Inkrafttreten zu erfolgen (§ 29 Abs. 3). In der Schweiz gilt kein NIS2, aber seit 01.04.2025 eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen mit 24 Stunden Frist nach dem Informationssicherheitsgesetz (BACS). Nicht jeder Fertiger ist dort meldepflichtig.

Matching starten

Das MES, dessen Anbieter
Ihre NIS2-Fragen belegt.

Aus über 110 MES-Systemen im Katalog und über 80 Merkmalen entsteht in rund 6 Minuten eine begründete Shortlist. Im Selection Portal, dem Werkzeug für die Softwareauswahl, sammeln Sie Anforderungen wie Meldekette und Fernwartung, halten Demos und Vertragsprüfung fest und dokumentieren alles nachvollziehbar. KI-Funktionen laufen mit eigenen, lokal betriebenen Modellen, Daten bleiben bei Find-Your-Software. Kriterien für die Entscheidung nennt MES Auswahl, den Ausblick gibt MES Trends 2027.

Unabhängige MES-Auswahl Brandenburger Innovationspreis·Über 500 MES-Matchings
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